02-11-2010, 18:34
Juristisch hat Zimmermann recht, wenn der Beitrag auf fremden www-Seiten abgelegt wurde. Jedoch hat er unangemessen, unhöflich und höchst kontraproduktiv reagiert.
Alle Referate sind bei antifeminismus.ch abrufbar. Der von Zimmermann gehört nach meinem Dafürhalten ohnehin zu den schwächsten, da er sich nur auf die Schweiz bezieht und für Nichtschweizer nichts bringt. Bauchnabelschauen sind bekanntlich auch in Deutschland sehr beliebt, wenn es um Familienrecht geht. Dadurch wirken nicht nur ekklatante Schwächen alternativlos (weil es so scheint, als gäbe es keine Alternativen, dabei gibts im Ausland jede Menge), sondern auch eigene Stärken ignoriert. Zimmermann ignoriert zum Beispiel eine Stärke des schweizer Rechts, die er vermutlich selber gar nicht kennt: Den praktisch unbegenzten Unterhalt für nichteheliche Mütter wie in Deutschland gibts dort nicht.
Alle Referate sind bei antifeminismus.ch abrufbar. Der von Zimmermann gehört nach meinem Dafürhalten ohnehin zu den schwächsten, da er sich nur auf die Schweiz bezieht und für Nichtschweizer nichts bringt. Bauchnabelschauen sind bekanntlich auch in Deutschland sehr beliebt, wenn es um Familienrecht geht. Dadurch wirken nicht nur ekklatante Schwächen alternativlos (weil es so scheint, als gäbe es keine Alternativen, dabei gibts im Ausland jede Menge), sondern auch eigene Stärken ignoriert. Zimmermann ignoriert zum Beispiel eine Stärke des schweizer Rechts, die er vermutlich selber gar nicht kennt: Den praktisch unbegenzten Unterhalt für nichteheliche Mütter wie in Deutschland gibts dort nicht.