05-11-2010, 16:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-11-2010, 16:49 von JahJahChildren.)
Hallo Siwej,
meines Wissens muss dein Mann nur Auskünfte über sein Einkommen geben. Nicht über deines. Ganz wichtig auch: Er muss nicht die Formulare der ARGE nehmen... das ganze kann er auch auf ein Blatt Papier schreiben. Das ärgert die schonmal und wissen auch gleich, dass sie deinen Mann nicht einfach so übers Ohr hauen können. Das machen die nämlich gerne.
Aber vorweg noch.... ist die 18 Jährige denn überhaupt noch unterhaltsberechtigt? Oder ist sie Teil einer BG mit der Mutter? Auch die Mutter ist für die 18 jährige zu Unterhalt verpflichtet. Dein Mann sollte Anspruch auf die Einkommensnachweise der Mutter und der Tochter haben. Hat er die bekommen? Mit 18 ist die junge Dame auch nicht mehr priviligiert. Wenn du kein Einkommen hast, ist dein Mann auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet....
Gruß - JJC
Noch was... Dein Mann soll ruhig schreiben, dass du kein Einkommen hast. Denn hättest du welches, könnte man seinen Selbstbehalt reduzieren. Das Unterhaltsrecht in D geht davon aus, dass wenn der Partner ein Einkommen hat, der Pflichtige ja nicht mehr so viel Geld benötigt. Nennt sich, meine ich , Haushaltsersparnis - nach dem Motto: Du beteiligst dich an den Rechnungen wie Futter, Heizung, Strom,..... ;-)
meines Wissens muss dein Mann nur Auskünfte über sein Einkommen geben. Nicht über deines. Ganz wichtig auch: Er muss nicht die Formulare der ARGE nehmen... das ganze kann er auch auf ein Blatt Papier schreiben. Das ärgert die schonmal und wissen auch gleich, dass sie deinen Mann nicht einfach so übers Ohr hauen können. Das machen die nämlich gerne.
Aber vorweg noch.... ist die 18 Jährige denn überhaupt noch unterhaltsberechtigt? Oder ist sie Teil einer BG mit der Mutter? Auch die Mutter ist für die 18 jährige zu Unterhalt verpflichtet. Dein Mann sollte Anspruch auf die Einkommensnachweise der Mutter und der Tochter haben. Hat er die bekommen? Mit 18 ist die junge Dame auch nicht mehr priviligiert. Wenn du kein Einkommen hast, ist dein Mann auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet....
Gruß - JJC
Noch was... Dein Mann soll ruhig schreiben, dass du kein Einkommen hast. Denn hättest du welches, könnte man seinen Selbstbehalt reduzieren. Das Unterhaltsrecht in D geht davon aus, dass wenn der Partner ein Einkommen hat, der Pflichtige ja nicht mehr so viel Geld benötigt. Nennt sich, meine ich , Haushaltsersparnis - nach dem Motto: Du beteiligst dich an den Rechnungen wie Futter, Heizung, Strom,..... ;-)