05-11-2010, 21:03
Über die Wohnung nichts sagen und keine Fragen zu (den nichtexistenten) Mietzahlungen beantworten. Auch nicht zum Einkommen von Ehepartnern. Das sind alles Angaben, die für eine unterhaltsrechtliche Auskunft nicht nötig sind.
Was ist denn mit der Tochter? Wieso ist deren Anspruch auf die ARGE übergegangen? Was macht die, ist sie überhaupt noch unterhaltsberechtigt? Und was macht die Mutter? Die ist auch unterhaltspflichtig und über ihre Verhältnisse sind dem anderen Elternteil, deinem Mann, Nachweise vorzulegen.
Was ist denn mit der Tochter? Wieso ist deren Anspruch auf die ARGE übergegangen? Was macht die, ist sie überhaupt noch unterhaltsberechtigt? Und was macht die Mutter? Die ist auch unterhaltspflichtig und über ihre Verhältnisse sind dem anderen Elternteil, deinem Mann, Nachweise vorzulegen.