09-11-2010, 20:18
Beschluss vom 29.04.2010
Das OLG Bremen billigte einem minderjährigen Mädchen, das im Haushalt des Vaters lebt, einen höheren Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter zu. Das Kind hatte mit Zustimmung der Mutter einen Hund angeschafft. Der Vater war der Auffassung, dass sich dadurch die Unterhaltskosten erhöhten.
Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Hundehaltungskosten als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Tierhaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind.
http://openjur.de/u/56614.html
Also vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Tieres einverstanden erklärt.
Das OLG Bremen billigte einem minderjährigen Mädchen, das im Haushalt des Vaters lebt, einen höheren Unterhaltsanspruch gegen seine Mutter zu. Das Kind hatte mit Zustimmung der Mutter einen Hund angeschafft. Der Vater war der Auffassung, dass sich dadurch die Unterhaltskosten erhöhten.
Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Hundehaltungskosten als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Tierhaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind.
http://openjur.de/u/56614.html
Also vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Tieres einverstanden erklärt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.