09-11-2010, 20:32
Kind am Umgangtermin: "Krieg ich ein Fluuuuugzeug, bittettebitte?"
Antwort: "Ja, ja, kriegt du ja"
Gerichtsurteil einige Zeit später: "Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Betriebs- und Anschaffungskosten eines Airbus 380 als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Flugzeughaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind."
Also Vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Flugzeugs einverstanden erklärt.
Antwort: "Ja, ja, kriegt du ja"
Gerichtsurteil einige Zeit später: "Die Antragstellerin hat entgegen der Ansicht des Amtsgerichts grundsätzlich einen Anspruch gem. §§ 1601, 1610, 1612a BGB gegen die Antragsgegnerin auf Zahlung eines Teils der Betriebs- und Anschaffungskosten eines Airbus 380 als Kindesunterhalt in Form von Mehrbedarf, weil Flugzeughaltungskosten nicht in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind."
Also Vorsicht, wenn man sich mit der Anschaffung eines Flugzeugs einverstanden erklärt.