10-11-2010, 15:15
Der Befehl des Richters lautete:
"Der Antragsgegner verpflichtet sich nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich XXX € bis zum 31.07.2009 zu zahlen.
Ab dem 01.08.2009 gelten die gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Grundlagen werden in diesem Vergleich ausdrücklich nicht festgelegt.
Hinsichtlich einer Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts wird eine zukünftige Präklusiun ausdrücklich ausgeschlossen."
Gruß
Schwerter
"Der Antragsgegner verpflichtet sich nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich XXX € bis zum 31.07.2009 zu zahlen.
Ab dem 01.08.2009 gelten die gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Grundlagen werden in diesem Vergleich ausdrücklich nicht festgelegt.
Hinsichtlich einer Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts wird eine zukünftige Präklusiun ausdrücklich ausgeschlossen."
Gruß
Schwerter