Guten Tag Frau Rechtsanwältin,
dass ich zumindest über Sie auf diesem Wege ein Lebenszeichen meiner volljährigen Tochter erhalte, erfüllt mich mit Freide und bereichert meine Erfahrung durch die Tatsache, dass diese sich meiner erinnert, wenn sie offenbar finanzielle Wünsche plagen.
Bevor bzw. dass ich überhaupt auf ihre vermeintlichen finanziellen Ansprüche näher eingehe, darf ich um Vorlage der letzten bzw. Abschluß-Schulbescheinigung bitten und ebenso den Nachweis erbringen, dass sie sich statt eines unentgeltlichen Praktikumsplatzes um eine durch Vergütung bezahlte Ausbildungsstelle bemüht hat.
Gleichzeitig darf ich um Beantwortung der Frage und des Nachweises bitten, warum Ihre Mandantin nicht im Rahmen ihres schulischen Wrdeganges das Klassenziel der Fachoberschuldreife zu erlangen versucht hat.
Ich stelle anheim, mir diese Nachweise kurzfristig zur Verfügung zu stellen, behalte mir deren Nachprüfung vor und werde dann mit einer angemessenen Frist darauf antworten.
Dass eine Beantwortung bis zu der von Ihnen gesetzten Frist nicht möglich sein, dürfte als logisch vorausgesetzt werden.
Ich werde Kopie dieses Schreibens sowie Ihre demnächst erwartete Stellungnahme der ARGE zur Kenntnis geben, da auch von dort der Versuch der finanziellen Inanspruchnahme erfolgt ist.
mfg
(Das dürfte der schwarzgekittelten Dame zunächst einmal den Atem rauben, aber setzt sie ebenso ins Obligo. Und nach Eingang der Unterlagen können Sie immer noch einen Anwalt bemühen)
dass ich zumindest über Sie auf diesem Wege ein Lebenszeichen meiner volljährigen Tochter erhalte, erfüllt mich mit Freide und bereichert meine Erfahrung durch die Tatsache, dass diese sich meiner erinnert, wenn sie offenbar finanzielle Wünsche plagen.
Bevor bzw. dass ich überhaupt auf ihre vermeintlichen finanziellen Ansprüche näher eingehe, darf ich um Vorlage der letzten bzw. Abschluß-Schulbescheinigung bitten und ebenso den Nachweis erbringen, dass sie sich statt eines unentgeltlichen Praktikumsplatzes um eine durch Vergütung bezahlte Ausbildungsstelle bemüht hat.
Gleichzeitig darf ich um Beantwortung der Frage und des Nachweises bitten, warum Ihre Mandantin nicht im Rahmen ihres schulischen Wrdeganges das Klassenziel der Fachoberschuldreife zu erlangen versucht hat.
Ich stelle anheim, mir diese Nachweise kurzfristig zur Verfügung zu stellen, behalte mir deren Nachprüfung vor und werde dann mit einer angemessenen Frist darauf antworten.
Dass eine Beantwortung bis zu der von Ihnen gesetzten Frist nicht möglich sein, dürfte als logisch vorausgesetzt werden.
Ich werde Kopie dieses Schreibens sowie Ihre demnächst erwartete Stellungnahme der ARGE zur Kenntnis geben, da auch von dort der Versuch der finanziellen Inanspruchnahme erfolgt ist.
mfg
(Das dürfte der schwarzgekittelten Dame zunächst einmal den Atem rauben, aber setzt sie ebenso ins Obligo. Und nach Eingang der Unterlagen können Sie immer noch einen Anwalt bemühen)