10-11-2010, 15:45
Konsequenzen für dich hat es schon, denn nun müsst ihr die Besitzverhältnisse des Hauses trennen, damit die Ex ihren Anteil verwerten kann. Die ARGE verlangt zu Recht, dass erst eigenes Vermögen aufgebraucht wird, bevor Sozialleistungen kassiert werden können.
Zum Unterhalt: Das alleinige Wollen begründet keinen Anspruch. Bei diesem Kindesalter kann Kinderbetreuung auch kein Grund mehr sein. Wenn sie keine besseren Gründe findet, kriegt sie nichts mehr von dir.
Zum Unterhalt: Das alleinige Wollen begründet keinen Anspruch. Bei diesem Kindesalter kann Kinderbetreuung auch kein Grund mehr sein. Wenn sie keine besseren Gründe findet, kriegt sie nichts mehr von dir.