10-11-2010, 22:05
(05-11-2010, 22:52)p schrieb:(05-11-2010, 22:42)blue schrieb: Darüber hinaus überwacht sie die Hausaufgaben der Kinder, die diese nicht immer in der Schule fertigen können, da im dortigen Umfeld nicht gewährleistet ist, dass diese Arbeiten in Ruhe erledigt werden können.[/i]
Unsubstantiierte Behauptung. Der Vortrag, während der schulischen Hausaufgabenbetreuung könnten keine Hausaufgaben gemacht werden, ist nicht schlüssig. Das würde bedeuten, dass die schulische Betreuung grundsätzlich ihre Ziele und Inhalte verfehlt.
Mit genau dieser Begründung ist meine Ex gerade vor´s AG gegangen.
Sie will unbefristet weiter 150 Euro im Monat BU von mir haben.
Im Dezember wird Gerichtstermin sein. Das einzige Interessante an der Sache, meiner Ansicht nach ist, dass sie auf jeden Fall VKH bekommen wird.

Das erste Mal stehe ich einem "Richter" gegenüber! In den letzen sechs bis sieben Jahren hatte ich es nur mit Frauen zu tun!
