11-11-2010, 15:36
Und hier noch was aus ihrem Vortrag "Geschlecht – kein Thema mehr für das Recht?", erst vor ein paar Monaten gehalten:
"Der Gesetzgeber sollte die bereits bekannten Probleme der juristischen Praxis entschieden zu lösen versuchen: Wo zu beobachten ist, dass Frauen (oder auch Männer mit Blick auf das Geschlecht) auch durch problematische gerichtliche Entscheidungen benachteiligt werden, besteht legislativer Klarstellungsbedarf. In der Rechtspraxis geschieht das immer, wenn pauschal und nicht individuell auf den Einzelfall bezogen geurteilt wird, weil dann eben die Geschlechterstereotype die individuelle Entscheidungsfreiheit blockieren. Juristen tappen hier in die Identitätsfalle (Sen), sie zementieren einen problematischen Gruppismus.
Ein Beispiel ist die Düsseldorfer Tabelle in Unterhaltsfragen, ein weiteres das gemeinsame Sorgerecht als allzu dominanter Regelfall. (11) Problematischen Entscheidungen kann der Gesetzgeber hier entgegen wirken, wenn er Maßstäbe verdeutlicht: Nicht die abstrakte Sorge, sondern die tatsächliche elterliche Verantwortung, nicht ein abstraktes Väterrecht, sondern die tatsächliche Elternschaft könnten entscheidend werden."
Sie zitiert mit (11) aus der denkwürdigen Veranstaltung, auf der die FGG-Reform kaputtgemacht wurde: http://anonym.to/?http://www.autonome-fr...1_2009.pdf
Den ganzen Vortrag sollte man sich nur reinziehen, wenn man sowas mental aushält: http://anonym.to/?http://baer.rewi.hu-be...n_2010.pdf
"Der Gesetzgeber sollte die bereits bekannten Probleme der juristischen Praxis entschieden zu lösen versuchen: Wo zu beobachten ist, dass Frauen (oder auch Männer mit Blick auf das Geschlecht) auch durch problematische gerichtliche Entscheidungen benachteiligt werden, besteht legislativer Klarstellungsbedarf. In der Rechtspraxis geschieht das immer, wenn pauschal und nicht individuell auf den Einzelfall bezogen geurteilt wird, weil dann eben die Geschlechterstereotype die individuelle Entscheidungsfreiheit blockieren. Juristen tappen hier in die Identitätsfalle (Sen), sie zementieren einen problematischen Gruppismus.
Ein Beispiel ist die Düsseldorfer Tabelle in Unterhaltsfragen, ein weiteres das gemeinsame Sorgerecht als allzu dominanter Regelfall. (11) Problematischen Entscheidungen kann der Gesetzgeber hier entgegen wirken, wenn er Maßstäbe verdeutlicht: Nicht die abstrakte Sorge, sondern die tatsächliche elterliche Verantwortung, nicht ein abstraktes Väterrecht, sondern die tatsächliche Elternschaft könnten entscheidend werden."
Sie zitiert mit (11) aus der denkwürdigen Veranstaltung, auf der die FGG-Reform kaputtgemacht wurde: http://anonym.to/?http://www.autonome-fr...1_2009.pdf
Den ganzen Vortrag sollte man sich nur reinziehen, wenn man sowas mental aushält: http://anonym.to/?http://baer.rewi.hu-be...n_2010.pdf