12-11-2010, 08:56
Hi geschubster,
ich denke, es ist höchste Zeit, einen stabilen Umgang zu organisieren.
Also bei Gericht Antrag stellen!
400km Distanz kenne ich nur zu gut. Wenn Mann will, ist auch das kein Hindernis, einen guten Kontakt zum Kind zu halten.
Unter ALG-Bezug solltest Du klären lassen, inwieweit Du bzw. das Kind nicht Anspruch auf Leistungen hätte, um den Umgang darstellen zu können. Während des Umgangs entsteht nämlich eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft, zudem Sonderbedarf für die Reisekosten für Dich bzw. das Kind.
Erpressungsversuchen der Mutter sollest Du sofort begegnen!
Bist Du anwaltlich gut beraten, hast Du Kontakt zu einem örtlichen Väterverein?
Profiler
ich denke, es ist höchste Zeit, einen stabilen Umgang zu organisieren.
Also bei Gericht Antrag stellen!
400km Distanz kenne ich nur zu gut. Wenn Mann will, ist auch das kein Hindernis, einen guten Kontakt zum Kind zu halten.
Unter ALG-Bezug solltest Du klären lassen, inwieweit Du bzw. das Kind nicht Anspruch auf Leistungen hätte, um den Umgang darstellen zu können. Während des Umgangs entsteht nämlich eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft, zudem Sonderbedarf für die Reisekosten für Dich bzw. das Kind.
Erpressungsversuchen der Mutter sollest Du sofort begegnen!
Bist Du anwaltlich gut beraten, hast Du Kontakt zu einem örtlichen Väterverein?
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