13-11-2010, 19:46
Mein Gott,
für eine Adresse stellt man doch keinen Strafantrag.
Überhaupt muß gefragt werden, was derartige 'Prügeleien' bringen sollen.
Wir sind Väter, gestandene Männer, die sich nicht provozieren und zu Rachefeldzügen hinreißen lassen sollten.
Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.
Gleichwohl sollte dieses Verhalten bedacht zivilrechtlich für Umgang und Sorgerecht genutzt werden. Strafanträge gegen eine wildgewordene Mutter helfen da m.E. wenig. Sie machen alles nur noch schlimmer. Und wir wissen doch, auf welch langem Hebel Mütter sitzen können.
Profiler
für eine Adresse stellt man doch keinen Strafantrag.
Überhaupt muß gefragt werden, was derartige 'Prügeleien' bringen sollen.
Wir sind Väter, gestandene Männer, die sich nicht provozieren und zu Rachefeldzügen hinreißen lassen sollten.
Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.
Gleichwohl sollte dieses Verhalten bedacht zivilrechtlich für Umgang und Sorgerecht genutzt werden. Strafanträge gegen eine wildgewordene Mutter helfen da m.E. wenig. Sie machen alles nur noch schlimmer. Und wir wissen doch, auf welch langem Hebel Mütter sitzen können.
Profiler