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Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
#2
Gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung. Entspricht einem Vergleich. Nicht mit Abänderung angreifen, sondern mit eigenständigem neuem Verfahren. Das JA hat mit der rechtlichen Beurteilung recht, aber nicht mit der Verneinung von Beratung. Wenn sie eine Verweigerung der Mutter diagnostizieren, ist natürlich trotzdem das Ende der JA-Fahnenstange erreicht und der nächste Weg muss ins Amtsgericht führen.
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RE: Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß? - von p__ - 15-11-2010, 16:22

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