17-11-2010, 10:13
(17-11-2010, 09:25)Michael schrieb: ich würde sofort beruflich kürzertreten, und ja, sie würde so gut verdienen, dass wir den Spieß umdrehen könnten.
Weniger arbeiten würde es dir vielleicht ermöglichen, die Kinder selbst zu betreuen, aber an rechtlicher Rechtfertigung für den Umzug ändert das nichts. Der Richter zieht in diesen Fällen die altbekannten Floskeln vom Kontinuitätsprinzip heraus, in deinem Fall auch vom Kindeswillen.
Es endet dann so, dass beide Eltern für fähig gehalten werden, die Kinder zu erziehen, dass der Umzug Nachteile für die Kinder hat, aber auch Vorteile, dass aber der Verbleib ein klein wenig mehr für die Mutter als Hauptbezugsperson spricht und deshalb der Kinderaufenthalt weiterhin bei ihr liegen soll, auch die Kinder wollten das. Der Vater könne Umgang und Bindung auch bei grosser Entfernung durch "ausgedehnte" Ferienaufenthalte (=die halben Sommerferien) und Telefonate erhalten, die Mutter werde hierfür verpflichtet die Kinder einen Weg zu bringen, so dass auch die Kosten gemeinsam getragen werden.
So in etwa sieht die Standardentscheidung aus. Textbausteine für Familienrichter, 94. Auflage, 432 Seiten, 298 EUR, in jeder Gerichtsbibliothek.