18-11-2010, 23:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-11-2010, 23:04 von gleichgesinnter.)
Zitat:Was glaubst du wie das ausschaut, wenn du vor dem Richter mit einem Zettel herumfuchtelst und sagst, die Kindsmutter habe dir alles zugeschrieben; erstens macht das moralisch einen extrem schlechten Eindruck - und gegen eine schluchzende Mutter mit Kleinkind im Arm ist kein Kraut gewachsen....
Genau mein Reden! Der beste Ehevertrag nützt nichts wenn er später dann einfach als "sittenwidrig" eingestuft einkassiert wird. Du hast dann zu zahlen und Punkt.
Hier ist dann die beste Alternative schon vorher sich ein ausländisches Polster anzulegen um beim Alarmfall einfach das Buch zuzuklappen und ab durch die Mitte zu gehen denn ein Gerichtsverfahren in Deutschland ist als Erzeuger und Exehemann auch mit Ehevertrag ungewinnbar.
Ich merke das hier immer wieder: "Die" versuchen alles mögliche um bei mir an Geld zu kommen, aber schon im Vorfeld scheitern sie immer wieder was in Deutschland ein klacks wäre an mich ranzukommen.
Egal ob internationale Abkommen oder nicht, die Aussengrenze Deutschlands ist immer noch eine Barriere die schwer zu durchbrechen ist wenn es um grenzüberschreitende Geldforderungen geht, sei es deutsche Behörden oder die EX mit ihrem Titel.
Und wenn man schon VOR der anstehenden Unterhaltsklage ins Ausland geht, dann wird es noch schwieriger und kann den Prozess um Jahre hinausschieben.
Und wenn man dann noch ein "Polster" hat, gehts gleich viel einfacher.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum