19-11-2010, 17:55
Hallo,
bei der zitierten "Urlaubsbekanntschaft" handelt es sich vermutlich um einen unterhaltsbedürftigen Ausländer oder einheimischen Arbeitslosen, der sich nun bei ihr durchschnorrt und gewisse Ansprüche hat, der er natural abarbeitet.
Da ist der Druck auf die Ex enorm hoch und wenn dieser Mensch noch aus tropischen Gefilden stammt, wird´s ihm nun wohl kalt werden und der Wunsch nach warmer Kleidung bestehen.
Und wenn die liebe Noch-Gattin keine andere Möglichkeit mehr sieht, an Cash zu kommen, besteht die große Gefahr, dass sie sich der Habe in der Wohnung bedient, um diese abzusetzen.
Alles, aber auch alles Dokumentarische und Werthaltige sollte dringendst aus der Wohnung entfernt und sicher untergebracht werden.
Der Geschädigte sollte (evtl. mit seinem Anwalt) darüber nachdenken, sämtliche ihm bekannten Gläubiger der Noch-Gattin davon in Kenntnis zu setzen, dass er für deren Verbindlichkeiten nicht geradesteht, aber auch angeben, dass er weder bislang, noch derzeit, noch künftig Unterschriften geleistet hat oder noch leistet für Bestellungen, Käufe oder Kredite leistet.
Notfalls dies auch per Zeitungsanzeige deutlich machen.
(Solche Damen sind auch zu Unterschriftsfälischungen in der Lage !)
Je bessere Fakten er schafft, desto besser ist später seine Argumentationskette.
bei der zitierten "Urlaubsbekanntschaft" handelt es sich vermutlich um einen unterhaltsbedürftigen Ausländer oder einheimischen Arbeitslosen, der sich nun bei ihr durchschnorrt und gewisse Ansprüche hat, der er natural abarbeitet.
Da ist der Druck auf die Ex enorm hoch und wenn dieser Mensch noch aus tropischen Gefilden stammt, wird´s ihm nun wohl kalt werden und der Wunsch nach warmer Kleidung bestehen.
Und wenn die liebe Noch-Gattin keine andere Möglichkeit mehr sieht, an Cash zu kommen, besteht die große Gefahr, dass sie sich der Habe in der Wohnung bedient, um diese abzusetzen.
Alles, aber auch alles Dokumentarische und Werthaltige sollte dringendst aus der Wohnung entfernt und sicher untergebracht werden.
Der Geschädigte sollte (evtl. mit seinem Anwalt) darüber nachdenken, sämtliche ihm bekannten Gläubiger der Noch-Gattin davon in Kenntnis zu setzen, dass er für deren Verbindlichkeiten nicht geradesteht, aber auch angeben, dass er weder bislang, noch derzeit, noch künftig Unterschriften geleistet hat oder noch leistet für Bestellungen, Käufe oder Kredite leistet.
Notfalls dies auch per Zeitungsanzeige deutlich machen.
(Solche Damen sind auch zu Unterschriftsfälischungen in der Lage !)
Je bessere Fakten er schafft, desto besser ist später seine Argumentationskette.