23-11-2010, 11:25
Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht stehen die Chancen wirklich gut. Ob allerdings das Gleiche für das Sorgerecht entschieden wird, ist eher mit Fragezeichen zu versehen, denn da tun sich die Gerichte äußerst schwer, es sei denn, die liebende Mutti erscheint nicht auf Vorladung.
Aber da sie offenbar "untergetaucht" ist, gibt´s ja die Hoffnung, dass sie vom Termin ncihts erfährt.
Aber da sie offenbar "untergetaucht" ist, gibt´s ja die Hoffnung, dass sie vom Termin ncihts erfährt.