23-11-2010, 19:35
Letztendlich ist es doch vo sekundärer Bedeutung, wer da nun in Not ist.
Fakt ist und bleibt, dass die Dame nichts unversucht lassen wird, sich der Kinder zu bemächtigen, um mit ihnen ins Ausland zu entschwinden.
Was ist denn mit Personalausweisen, ohne die eigentlich NICHTS geht.
Aber Belgrad muss man ja nicht unbedingt via Flieger erreichen, oder?
Und was wollte der Onkel wirklich? Nur herausfinden, wie die momentane Unterbringungssituation ist oder wie die Sicherung der Kinder abläuft?
Ab sofort sollten die Kinder so weit außerhalb der eventuellen Reich- und Zugriffsweite der Mutter untergebracht werden, dass jeglicher Versich des Entfernens der Kinder ausgeschlossen ist. Hat denn der Nachbar oder Vater, oder was aus Zweien Einen macht, keine Möglichkeit, die Kinder b.a.w. fremd unterzubringen?
In jedem Falle sollte ein Anwalt sich der Sache sofort annehmen; vielleicht durch eine richterlich erlassene Anordnung, die man dem "Onkel" der Dame zur Weitergabe in die Hand drücken kann.
Und, weil man sich ja vermutlich anderweitig nicht schützen kann, sollten die Gläubiger der Holden davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Dame beabsichtigt, sich abzusetzen. Vielleicht findet man da ja Verbündete.
Fakt ist und bleibt, dass die Dame nichts unversucht lassen wird, sich der Kinder zu bemächtigen, um mit ihnen ins Ausland zu entschwinden.
Was ist denn mit Personalausweisen, ohne die eigentlich NICHTS geht.
Aber Belgrad muss man ja nicht unbedingt via Flieger erreichen, oder?
Und was wollte der Onkel wirklich? Nur herausfinden, wie die momentane Unterbringungssituation ist oder wie die Sicherung der Kinder abläuft?
Ab sofort sollten die Kinder so weit außerhalb der eventuellen Reich- und Zugriffsweite der Mutter untergebracht werden, dass jeglicher Versich des Entfernens der Kinder ausgeschlossen ist. Hat denn der Nachbar oder Vater, oder was aus Zweien Einen macht, keine Möglichkeit, die Kinder b.a.w. fremd unterzubringen?
In jedem Falle sollte ein Anwalt sich der Sache sofort annehmen; vielleicht durch eine richterlich erlassene Anordnung, die man dem "Onkel" der Dame zur Weitergabe in die Hand drücken kann.
Und, weil man sich ja vermutlich anderweitig nicht schützen kann, sollten die Gläubiger der Holden davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Dame beabsichtigt, sich abzusetzen. Vielleicht findet man da ja Verbündete.