24-11-2010, 04:07
(20-11-2010, 19:30)firefox schrieb: Hallo,
meine Frau hat sich für Ihre neue Adresse nach § 33 Meldegesetz eine Auskunftssperre eintragen lassen. Obwohl mein Anwalt triftige gründe vorgetragen hat, verweigert das Melderegister die Auskunft.
Was für Möglichkeiten gibt es noch, an die Ladungsfähige Anschrift meiner Frau zu kommen ??
Oder ist es als Schuldner einfach so leicht seinen Gläubigern zu entkommen. Sprich umziehen und sperre setzen lassen. Fertig ??
Gruß
Firefox
anzeige erstatten?? dann ermitteln zumindest die behörden die addresse und somit kann dein anwalt die addresse per akteneinsicht erhalten ...
gruß
malko
malko