24-11-2010, 11:41
Moin,
ich sehe hier keine Widersprüche. Allenfalls, dass @terbeck den zeitlichen Ablauf vergessen hat?
Das Einzige, was ich bislang gelesen habe und definitiv Unsinn ist, ist die Sache mit der Strafbarkeit des Einsackens des Geldes anlässlich des Wäscheabholens. Was soll daran ein Betrug sein? Tss...
Von meiner Seite noch ein Tipp: Nicht auf den Aufbrauch des Geldes warten, sondern bei Vermögen die Freibeträge beachten. Es dürfen also durchaus einge tausend Euro übrig bleiben und die Arge zahlt trotzdem.
fadder
ich sehe hier keine Widersprüche. Allenfalls, dass @terbeck den zeitlichen Ablauf vergessen hat?
Das Einzige, was ich bislang gelesen habe und definitiv Unsinn ist, ist die Sache mit der Strafbarkeit des Einsackens des Geldes anlässlich des Wäscheabholens. Was soll daran ein Betrug sein? Tss...
Von meiner Seite noch ein Tipp: Nicht auf den Aufbrauch des Geldes warten, sondern bei Vermögen die Freibeträge beachten. Es dürfen also durchaus einge tausend Euro übrig bleiben und die Arge zahlt trotzdem.
fadder