24-11-2010, 11:49
@fadder
Der zeitliche Ablauf war schon korrekt dargestellt.
Es dürfte doch wohl hoffentich unstreitig sein, dass die Dame ihre Gläubiger durch das Vorenthalten des gebunkerten Geldes zum Ausgleich ihrer Schulden betrogen hat oder betrügt.
Das als Unsinn hinzustellen, ist mehr als leichtfertig. Falls zur Erleuchtung beigetragen werden kann, liefere ich gern die §§ des StGB.
Und.....
wessem "Vermögen" ist denn das "gefundene" Geld?
Madam war doch angeblich der Hauptverdiener. Wie kann dann der Hausmann Anspruch auf Freibeträge etc. anmelden?
Tsss...
Der zeitliche Ablauf war schon korrekt dargestellt.
Es dürfte doch wohl hoffentich unstreitig sein, dass die Dame ihre Gläubiger durch das Vorenthalten des gebunkerten Geldes zum Ausgleich ihrer Schulden betrogen hat oder betrügt.
Das als Unsinn hinzustellen, ist mehr als leichtfertig. Falls zur Erleuchtung beigetragen werden kann, liefere ich gern die §§ des StGB.
Und.....
wessem "Vermögen" ist denn das "gefundene" Geld?
Madam war doch angeblich der Hauptverdiener. Wie kann dann der Hausmann Anspruch auf Freibeträge etc. anmelden?
Tsss...