24-11-2010, 13:38
@Borni: Was habe ich falsch verstanden?
Aus:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Rn 2: Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgeg-ner schlossen im November 1980 die Ehe, aus der ein 1982 geborener Sohn hervorgegangen ist.
Rn 5: Auf den im November 2003 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden. Insoweit ist das Urteil seit dem 24. Juli 2008 rechtskräftig.
Rn 10: Dabei werde nicht verkannt, dass die Ehe mit 28 Jahren von besonders langer Dauer gewesen sei.
Aus:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1
Rn 2: Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgeg-ner schlossen im November 1980 die Ehe, aus der ein 1982 geborener Sohn hervorgegangen ist.
Rn 5: Auf den im November 2003 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden. Insoweit ist das Urteil seit dem 24. Juli 2008 rechtskräftig.
Rn 10: Dabei werde nicht verkannt, dass die Ehe mit 28 Jahren von besonders langer Dauer gewesen sei.