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Bild: Neues Unterhaltsrecht, unbegrenzter Unterhalt wenn...
#10
@Borni: Was habe ich falsch verstanden?

Aus:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

Rn 2: Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgeg-ner schlossen im November 1980 die Ehe, aus der ein 1982 geborener Sohn hervorgegangen ist.

Rn 5: Auf den im November 2003 zugestellten Scheidungsantrag hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden. Insoweit ist das Urteil seit dem 24. Juli 2008 rechtskräftig.

Rn 10: Dabei werde nicht verkannt, dass die Ehe mit 28 Jahren von besonders langer Dauer gewesen sei.


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RE: Bild: Neues Unterhaltsrecht, unbegrenzter Unterhalt wenn... - von blue - 24-11-2010, 13:38
RE: Bild: Neues Unterhaltsrecht, unbegrenzter Unterhalt wenn... - von Shalom Aleichem - 06-12-2010, 23:56

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