Leute
ALG wurde doch nicht und wird doch wohl auch nicht beantragt, wie der treusorgende Nachbar noch um 9,24 Uhr konstatierte.
Wozu dann die Spekulation mit Freigrenze.
Und wo der Geldfund so herausgetrötet wurde, scheint er doch das Eigentum von Madame zu sein, die immer noch unter der angebl. Adresse gemeldet ist. Dem Hausmann kann doch wohl Niemand allen Ernstes zurechnen, dass er dieses Geld im Gefrierschrank vor Verderb versteckt haben will.
Und wenn Madame dort Schulden von zugegeben 21,000 euro gemacht hat, wird jeder um sein Geld Betrogene doch darauf zurückzugreifen versuchen, oder etwa nicht?
Da wäre es ratsam, einmal den § 263 des StGB zu lesen. Zu Abs. 1 passt Madame´s Verhalten ohne jegl. Zweifel, zu Abs. 2 könnte das Ansichnehmen des Würstchendosengeldes gezählt werden, das ja wohl zweifelsfrei dem "Nachbarn" nicht gehört.
Wer auf der einen Seite nach dem korrekten Rechtsweg sucht und dazu unsere Hilfe wünscht, sollte auf der anderen Seite nicht mit Hinweisen beglückt werden, die als Begünstigung einer Straftat gewertet werden könnte.
ALG wurde doch nicht und wird doch wohl auch nicht beantragt, wie der treusorgende Nachbar noch um 9,24 Uhr konstatierte.
Wozu dann die Spekulation mit Freigrenze.
Und wo der Geldfund so herausgetrötet wurde, scheint er doch das Eigentum von Madame zu sein, die immer noch unter der angebl. Adresse gemeldet ist. Dem Hausmann kann doch wohl Niemand allen Ernstes zurechnen, dass er dieses Geld im Gefrierschrank vor Verderb versteckt haben will.
Und wenn Madame dort Schulden von zugegeben 21,000 euro gemacht hat, wird jeder um sein Geld Betrogene doch darauf zurückzugreifen versuchen, oder etwa nicht?
Da wäre es ratsam, einmal den § 263 des StGB zu lesen. Zu Abs. 1 passt Madame´s Verhalten ohne jegl. Zweifel, zu Abs. 2 könnte das Ansichnehmen des Würstchendosengeldes gezählt werden, das ja wohl zweifelsfrei dem "Nachbarn" nicht gehört.
Wer auf der einen Seite nach dem korrekten Rechtsweg sucht und dazu unsere Hilfe wünscht, sollte auf der anderen Seite nicht mit Hinweisen beglückt werden, die als Begünstigung einer Straftat gewertet werden könnte.