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"Verhafteter Vaterrechtler wieder in Freiheit.!"
#27
Eine kranke Geschichte aus einer kranken Zeit.
Die meisten Menschen waren böse.
Das Leid der Kinder war Ihre Freizeitbeschäftigung.


13 kleine Papa-Terroristelein wurden einmal angeklagt!
1 Papa will man in die Psychiatrie überweisen
...da waren es nur mehr 12
1 Papa hat man am Hochsicherheitstrakt unter den Mörder und Räubern versteckt...dort ist er dann doch wieder entlaufen...
...da waren es noch immer 12
2 Papas hat man schon mal selber laufen lassen...da ging sich beim besten Willen keine willkürliche Anklage aus...
...da waren es nur mehr 10
Jetzt bleiben noch 10 kleine Papa-Terroristelein
...mal sehen was man mit Ihnen so alles macht mit und durch die Macht!



Zitat:Eingelangt am 24.09.2010

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Trennungsväter

Mehrere unbescholtene, engagierte Familienväter, die auch – von der Justizministerin eingeladen – an Arbeitsgruppen zur Änderungen im Familienrecht im Justizpalast teilgenommen haben, wurden wenige Tage später nach §§ 246 (Staatsfeindliche Verbindungen) und 278b StGB (Terroristische Vereinigung) verfolgt. Die Staatsanwalt hat nun das Ermittlungsverfahren wegen § 105ff StGB gegen Guido Löhlein und Edgar Neubacher eingestellt. Die Einstellung erfolgte gemäß §190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz

nachstehende


Anfrage

1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Ermittlungsverfahren?

2. Welche Kosten entstehen für die Beschuldigten?

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml

Zitat:An die

Frau Präsidentin des Nationalrates

zur Zahl 6465/J-NR/2010

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Trennungsväter" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:
Mir sind aufgrund von Berichten der Staatsanwaltschaft Linz, die ich aus Anlass dieser Anfrage habe einholen lassen, Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen im anfragerelevanten Zusammenhang (u.a. wegen § 246, "Staatsfeindliche Verbindungen" und § 278b StGB "Terroristische Vereinigung") bekannt. In beiden Fällen ist die Staatsanwaltschaft Linz zur Rechtsansicht gelangt, dass die beiden Personen die Grenzen des zulässigen "zivilen Widerstandes" nicht überschritten hätten. Eine Strafbarkeit nach den genannten Tatbeständen liege daher nicht vor.

Die Kosten eines einzelnen Ermittlungsverfahrens werden - zumal sie dem laufenden Betrieb der Behörde zuzurechnen sind - nicht gesondert erfasst und können daher nicht angegeben werden.

Unabhängig davon möchte ich aber daran erinnern, dass Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet sind, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären (§ 2 StPO). Eine Strafverfolgung kann daher nicht aus Opportunitätserwägungen abgelehnt werden; die Strafprozessordnung räumt keinen Ermessensspielraum (mehr) ein. Kostenabwägungen zu Lasten dieses strengen Lagalitätsprinzips sind somit fehl am Platz. Im vorliegenden Fall hätte eine Verhältnismäßigkeitsprüfung freilich zu keinem anderen Ergebnis geführt, zumal keine kostenintensiven, aus der Norm fallenden Ermittlungsschritte gesetzt worden sind.

23. November 2010
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml
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Überdosis Feminismus und Inkompetenz - von Gast1 - 22-10-2010, 03:57
RE: "Verhafteter Vaterrechtler wieder in Freiheit.!" - von Hades - 24-11-2010, 22:19

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