26-11-2010, 08:33
(21-11-2010, 10:35)p schrieb: Ein berechtigtes Interesse ist Voraussetzung. Behörden haben das immer und natürlich auch jeder, der Geld will, vor allem Unterhalt.
Tja, ich bekomme noch Geld von meiner Gattin und das Amt verweigert die Auskunft gegenüber meinem Anwalt.
Angeblich hat das Amt bei meiner Frau nachgefragt und diese möchte nicht das die Adresse heraus gegeben wird.
Wo sind wir denn ??
Gruß
Firefox