26-11-2010, 11:21
"In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Eine Änderung ist vor allem erforderlich, weil der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt), der einem Unterhaltspflichtigen verbleibt, angepasst werden wird."
http://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/pe.../index.php
Etwas mehr Infos
http://blog.beck.de/2010/11/24/neue-dues...bstbehalte
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