26-11-2010, 12:56
http://www.familienrecht-deutschland.de/...ue_Seite_1
"Notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB): 950/770 € (365 € neuer Regelbetrag nach SGB II, 10% für Zusatzleistungen, 360 € Wohnkosten und beim Erwerbstätigen 180 Erwerbsbonus)"
Interessant!
Kein Cent für Umgangskosten!
Damit gilt für jeden, der auf den SB gedrückt wird, Umgangskosten mindestens in Höhe des halben KG geltend zu machen, welches angeblich dafür herhalten soll.
"Notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB): 950/770 € (365 € neuer Regelbetrag nach SGB II, 10% für Zusatzleistungen, 360 € Wohnkosten und beim Erwerbstätigen 180 Erwerbsbonus)"
Interessant!
Kein Cent für Umgangskosten!
Damit gilt für jeden, der auf den SB gedrückt wird, Umgangskosten mindestens in Höhe des halben KG geltend zu machen, welches angeblich dafür herhalten soll.