28-11-2010, 17:59
Gestern Antwort von der Anwältin erhalten
Sehr geerther Herr xxx,
in der Unterhaltssache habe ich Ihr Schreiben erhalten und an meine Mandantin weitergeleitet. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig von den von Ihnen geforderten Nachweisen, die beigebracht werden. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass für die Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule neben der Fachhochschulreife auch der Nachweis eines anerkannten Praktikums erforderlich ist. Insoweit dient die derzeitige Tätigkeit meiner Mandantin der Berufsausbildung und Berufsvorbereitung und ist unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte die Auskunft zeitnah zu erteilen.
Nun wissen wir auch nicht viel mehr, bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt, die ARGE wird von ihr auch einfach ignoriert, habe extra geschrieben, das ich ihr Schreiben an die ARGE weiterleite.
Sehr geerther Herr xxx,
in der Unterhaltssache habe ich Ihr Schreiben erhalten und an meine Mandantin weitergeleitet. Der Auskunftsanspruch besteht unabhängig von den von Ihnen geforderten Nachweisen, die beigebracht werden. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass für die Aufnahme eines Studiums an der Fachhochschule neben der Fachhochschulreife auch der Nachweis eines anerkannten Praktikums erforderlich ist. Insoweit dient die derzeitige Tätigkeit meiner Mandantin der Berufsausbildung und Berufsvorbereitung und ist unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden.
Ich bitte die Auskunft zeitnah zu erteilen.
Nun wissen wir auch nicht viel mehr, bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt, die ARGE wird von ihr auch einfach ignoriert, habe extra geschrieben, das ich ihr Schreiben an die ARGE weiterleite.