30-11-2010, 00:17
Ist doch überall so, dass auch Schulden zu einem Erbe gehören. Bei Kindesunterhalt kommts dann zu der Situation, dass das Kind Erbe ist und Schulden an sich selbst erbt. Oder noch besser: Schulden aufgrund Unterhaltsersatzleistungen, z.B. Unterhaltsvorschuss. Das Kind hat dann seinen eigenen Unterhalt an das Jugendamt zurückzuzahlen.