30-11-2010, 14:47
Interessant, dass sich die Düsseldorfer Täter mittlerweile genötigt sehen, Erklärungen zu den läppischen Änderungen abzugeben: "Die Anpassung auf 950 € lehnt sich an die Erhöhung der SGB II- Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2011 an." Der lächerliche Selbstbehalt wäre also nicht einmal um die lächerlichen 50 EUR gestiegen, wenn sich am ALG 2 nichts geändert hätte. Die haben offenbar Angst, dass ALG 2 zu attraktiv für Unterhaltspflichtige wird...
Sei 1.7.2007 liegt der Selbstbehalt bei 900 EUR. In dreieinhalb Jahren eine Steigerung um 1,58% p.a.
Sei 1.7.2007 liegt der Selbstbehalt bei 900 EUR. In dreieinhalb Jahren eine Steigerung um 1,58% p.a.