01-12-2010, 15:37
Ab 1. Januar müssen Mangelfälle klagen, wenn der Pflichtige den neuen Selbstbehalt geltend machen will. Erhöht sich jedoch der Unterhalt, geht das beim Standard-Jugendamtstitel automatisch, der Pflichtige muss sofort ohne weitere Schwelle mehr bezahlen, auch dann wenn er unter den Selbstbehalt fällt.
Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?
Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?