(30-11-2010, 19:15)p schrieb: Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige liegen schon lange unter dem ALG 2 - Satz. 45qm Wohnung, GEZ-Befreiung und die vielen anderen Goodies summieren sich höher auf wie der Düsseldorfer Selbstbehalt.Der sog. Selbstbehalt wird eh zunehmend irrelevant. Denn: "Sozialrechtliches Existenzminimum schlägt Selbstbehalt" Ersteres ist in vielen Fällen höher als der "ins Blaue gewürfelte Selbstbehalt" dieser dubiosen Düsseldorfer Seilschaft ohne Legitimation.
(30-11-2010, 19:15)p schrieb: Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?Interessante Frage - werde die Tage die lokale Inkassostelle des Jugendamtes bei einer "freiwilligen Titulierung auf Wunsch des Vaters" mal auf die Probe stellen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #