01-12-2010, 22:07
(01-12-2010, 15:37)p schrieb: Eins würde mich deshalb interessieren: Würden sich wohl auch Mangelfall-Titel hinsichtlich des Selbstbehalts dynamisieren lassen? Unterhalt, der sich je nach Lage des Selbstbehalt automatisch senkt, genau wie er sich erhöht, wenn die Tabellensätze erhöht werden? Wie könnte man so etwas formulieren?
Das geht, wenn der "freiwillige" Titel bei einem Notar aufgesetzt wird. Dann können auch andere Zahlbeträge eingesetzt werden. Denn D-Tab ist nur eine Richtlinie.
An der Formulierung suche ich auch. Pfiffig wäre es noch, wenn sich die Einkommensverhältnisse negativ verändern, ad hoc eine Mangelfallberechnung eintritt.