02-12-2010, 11:44
Wenn das BVerfG für die H4-Grundsicherung Transparenz, Datengrundlage und Einzelfallbezug fordert, dann dürfte das in diesem Bereich ähnlich sein. Wie kommen die Senate also zu ihren Zahlen? Was ist Grundlage? Wo ist nachzulesen?
Schon der Selbstbehalt dürfte keiner Verfassungsprüfung standhalten. Da die 'Spielergebnisse' aber kein Gesetz sind, scheint es auch keine direkten Klagemöglichkeiten dagegen zu geben.
Werden die Würfel/die Karten, mit denen da gespielt wird, regelmäßig notariell überprüft? Mit welcher 'Konzession' wird da eigentlich gezockt? Ich dachte immer, Gerichte hätten sich aufgrund der strikten Gewaltenteilung auf Rechtsprechung zu beschränken.
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Schon der Selbstbehalt dürfte keiner Verfassungsprüfung standhalten. Da die 'Spielergebnisse' aber kein Gesetz sind, scheint es auch keine direkten Klagemöglichkeiten dagegen zu geben.
Werden die Würfel/die Karten, mit denen da gespielt wird, regelmäßig notariell überprüft? Mit welcher 'Konzession' wird da eigentlich gezockt? Ich dachte immer, Gerichte hätten sich aufgrund der strikten Gewaltenteilung auf Rechtsprechung zu beschränken.
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