(01-12-2010, 22:41)blue schrieb: Hilft nicht unbedigt, da die GegenerIn den Titel akzeptieren muß. Sobald etwas nicht im Sinne der Mutter ist, kann sie ablehnen und es kommt zum Streit. Stichwort: "schlechter gestellt zu sein".
Und das wäre Muddi, wenn Du versuchst, Dir Optionen zu "erschleichen". Das geht grundsätzlich überhaupt nicht!
Vollkommen richtig, das geht nur bei Einigkeit mit dem Unterhaltsempfänger
Nur soll es auch Paare geben, wo die Trennung relativ ruhig verläuft und eine Einigung außerhalb des Einflußes unseres Staates (z.b. Jugendamt) möglich ist.
Das mit dem Notar ist so nicht groß bekannt, bietet aber viele Optionen welche sonst nicht möglich sind.