03-12-2010, 08:26
Der Staat schenkt das Geld nicht dem Sozialhilfeempfänger sondern wurde richtigerweise zu Schadensersatz dafür verurteilt, dafür dass er der Mutter erlaubt hat, seine Kinder zu entführen.
Es ist eigentlich die Aufgabe der Täterin, für die Kosten ihrer Tat aufzukommen.
Wenn der Staat diese Kosten der Mutter nicht auferlegen möchte, muss er eben dem Vater den Schaden ersetzen.
Finde ich nur konsequent. Verursacherprinzip eben.
Endlich mal.
Es ist eigentlich die Aufgabe der Täterin, für die Kosten ihrer Tat aufzukommen.
Wenn der Staat diese Kosten der Mutter nicht auferlegen möchte, muss er eben dem Vater den Schaden ersetzen.
Finde ich nur konsequent. Verursacherprinzip eben.
Endlich mal.