(04-12-2010, 21:34)Petrus schrieb:Was denkst Du denn?(04-12-2010, 21:10)Profiler schrieb: Ich sammle für eine Klage in Straßburg gegen den 1626a und den 1671 BGB. Würde mich über viele kernige Argumente freuen.Hast Du denn schon eine Einzelfallentscheidung, die durch die beiden Paragraphen begründet wurde, und gegen die Du zum BVG geklagt hast?
Na klar habe ich die.
BVerfG ist auch durch.
Also her mit den Argumenten.
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Kleine Aufgabe für Dich, Petrus:
Warum kann ich gegen beide Normen vorgehen?
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Hallo blue,
Gesetzestexte/Vergleiche interessieren mich weniger.
Ich suche konkrete Beispiele, in denen nach deutschem Recht den Kindern schwere Nachteile duch die fehlende Mitsorge des Vater entstehen können.
Sowas wie:
Mutter mit aeS verstirbt bei der Geburt.
Mutter will Kind weggeben, in die Klappe legen, ist überforderet...
Mutter interessiert sich nicht für das Kind, ist krank... usw.
Was dann?
Was spricht konkret FÜR das automatische Sorgerecht?
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