05-12-2010, 01:50
(05-12-2010, 01:35)libertas schrieb: gemacht habe ich ,das ich zurueck in meiner heimatland bin.Die verpflichtungen sind dieselben.alimentenzahlen.Bezahle zwar!! aber nicht den vollen betrag.ein kleinen teil davon.Mehr kann ich nicht, den ich bin arm.Ich zahle auch nicht den vollen Betrag. Deshalb ist man noch lange kein Verbrecher. Es gibt zwar in der Schweiz die Möglichkeit Dich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu verfolgen, aber daß dürfte wphl mehr Kosten als Nutzen erzeugen - und die Schweizer lieben das Geld. Also mach Dir keine Sorgen und versuche einfach Deine Kinder zu besuchen. Wenn das nicht klappt, kannst Du die zuständige Vormundschaftsbehörde anschreiben.
ist den das nicht nachkommen der unterhaltspflicht und unterhaltsschulden nicht schwer genug?
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