Petrus,
beim EGMR werden m.W. Einzelfälle entschieden.
Du meinst aber vermutlich, daß sie von Bedeutung sein müssen.
Der Schutz des Familienleben und das Diskriminierungsverbot sind DIE Kern-Angriffspunkte, die ich ja bereits schon nannte, wie die schweren Einschränkungen bei Alleinsorge auch.
Das Sorgerecht ist nicht Gegenstand der EMRK und der ständigen Rechtsprechung des EGMR, auch nicht im EU-Recht. Einzig in der UN-Kinderrechtekonvention finden sich Elemente des Sorgerechtes. Die KRK ist aber Soft Law, für den Einzelnen nicht einklagbar, weil Staatenverpflichtung, Vökerrecht mit geringer Bindungswirkung, eher Absichtserklärungen...
Die Kunst besteht m.E. nun und nur darin, das Sorgerecht auf und im 'Schutz der Familie' der EMRK abzubilden. Geht Familie überhaupt ohne Sorgerecht? In meinem Fall kann ich nachweisen, daß meine fehlende Mitsorge meine Kinder und unser FamLeben gefährdet. Zudem WOLLEN die einsichtigen Kinder die Mitsorge des Vaters. Das darf nicht einfach übergangen werden. Hinzu kommen Diskriminierungen meiner Kinder untereinander, weil sorgerechtlich ganz unterschiedlich behandelt, ein Unding. Dazu noch schwere Verfahrensfehler, unfaires Verfahren, Gutachten mißachtet usw. usf.
Nein, mit Kleckerbeispielen will ich denen nicht kommen, Ich halte es aber für sinnvoll, die Folgen von aeS bzw. von geS für das Familienleben aufspannen zu können - destilliert, abstrahiert und argumentativ umverpackt. Ich sage nicht, daß das leicht wird.
Und wenn es schief geht? Was solls. Bald sind meine Kids so alt, daß sie selbst entscheiden konnen. Da bin ich ganz entspannt.
Diese rechtpolitische Schiene sehe ich eher sportlich, als Zugewinn an Wissen und Erfahrung, macht mir auch etwas Spaß, Ämter und Gerichte mal unter die Lupe zu nehmen und ggf. zu sezieren, mal zucken, sich versticken und verirren zu lassen....![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Ja, Petrus, hilf mal mit, da ein paar kernige Verstöße gegen die EMRK zu formulieren. RA Rixe hat mich ausdrücklich ermutigt, die Sache mal vom Schutz des Familienlebens her aufzurollen.
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beim EGMR werden m.W. Einzelfälle entschieden.
Du meinst aber vermutlich, daß sie von Bedeutung sein müssen.
Der Schutz des Familienleben und das Diskriminierungsverbot sind DIE Kern-Angriffspunkte, die ich ja bereits schon nannte, wie die schweren Einschränkungen bei Alleinsorge auch.
Das Sorgerecht ist nicht Gegenstand der EMRK und der ständigen Rechtsprechung des EGMR, auch nicht im EU-Recht. Einzig in der UN-Kinderrechtekonvention finden sich Elemente des Sorgerechtes. Die KRK ist aber Soft Law, für den Einzelnen nicht einklagbar, weil Staatenverpflichtung, Vökerrecht mit geringer Bindungswirkung, eher Absichtserklärungen...
Die Kunst besteht m.E. nun und nur darin, das Sorgerecht auf und im 'Schutz der Familie' der EMRK abzubilden. Geht Familie überhaupt ohne Sorgerecht? In meinem Fall kann ich nachweisen, daß meine fehlende Mitsorge meine Kinder und unser FamLeben gefährdet. Zudem WOLLEN die einsichtigen Kinder die Mitsorge des Vaters. Das darf nicht einfach übergangen werden. Hinzu kommen Diskriminierungen meiner Kinder untereinander, weil sorgerechtlich ganz unterschiedlich behandelt, ein Unding. Dazu noch schwere Verfahrensfehler, unfaires Verfahren, Gutachten mißachtet usw. usf.
Nein, mit Kleckerbeispielen will ich denen nicht kommen, Ich halte es aber für sinnvoll, die Folgen von aeS bzw. von geS für das Familienleben aufspannen zu können - destilliert, abstrahiert und argumentativ umverpackt. Ich sage nicht, daß das leicht wird.
Und wenn es schief geht? Was solls. Bald sind meine Kids so alt, daß sie selbst entscheiden konnen. Da bin ich ganz entspannt.
Diese rechtpolitische Schiene sehe ich eher sportlich, als Zugewinn an Wissen und Erfahrung, macht mir auch etwas Spaß, Ämter und Gerichte mal unter die Lupe zu nehmen und ggf. zu sezieren, mal zucken, sich versticken und verirren zu lassen....
![Wink Wink](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Ja, Petrus, hilf mal mit, da ein paar kernige Verstöße gegen die EMRK zu formulieren. RA Rixe hat mich ausdrücklich ermutigt, die Sache mal vom Schutz des Familienlebens her aufzurollen.
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