(05-12-2010, 10:24)p schrieb: ...Für Dritte kannst du nicht klagen.Wo habe ich diese Absicht geäußert?
Ich würde gern weitere Argumente sammeln, die für die eS beider Eltern sprechen. Ob und wie ich diese dann für mich verwenden kann, das ist eine andere Sache.
Also Väter, nun mal Butter bei die Fische...
Oder spricht praktisch gar nichts für die eS beider Eltern?
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