Ja, prima, blue. Danke.
Solche Sachen suche ich, ggf. gleich noch mit Quellen, Untersuchungen, Statistiken usw.
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Es ist übrigens eines meiner Hauptargumente:
Rechtslage und Rechtsprechung erzeugt genau das, was zum Wohl der Kinder verhindert werden soll: Streit der Eltern
Was das BVerfG da in seiner Interimslösung vorschlägt, daß Väter Anträge stellen sollen/dürfen, das ist doch nichts anderes, als die Eröffnung der eigenen Hinrichtung.
Richter: "Aha. Sie müssen einen Antrag stellen, gegen die Kindesmutter? Sie können sich nicht einigen? Damit enfällt die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge..."
Nach 1626a kommt 1671.
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Solche Sachen suche ich, ggf. gleich noch mit Quellen, Untersuchungen, Statistiken usw.
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Es ist übrigens eines meiner Hauptargumente:
Rechtslage und Rechtsprechung erzeugt genau das, was zum Wohl der Kinder verhindert werden soll: Streit der Eltern
Was das BVerfG da in seiner Interimslösung vorschlägt, daß Väter Anträge stellen sollen/dürfen, das ist doch nichts anderes, als die Eröffnung der eigenen Hinrichtung.
Richter: "Aha. Sie müssen einen Antrag stellen, gegen die Kindesmutter? Sie können sich nicht einigen? Damit enfällt die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge..."
Nach 1626a kommt 1671.
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