05-12-2010, 11:28
Ja, auch interessanter Ansatz:
Veto (1626a) oder Antrag der Mutter auf Alleinsorge (1671) folgen sachfernen Überlegungen. Wenn es bei Gericht an Ermittlungstiefe fehlt, dann wird nur der Streit gesehen, nicht die dahinter liegenden Motive.
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Veto (1626a) oder Antrag der Mutter auf Alleinsorge (1671) folgen sachfernen Überlegungen. Wenn es bei Gericht an Ermittlungstiefe fehlt, dann wird nur der Streit gesehen, nicht die dahinter liegenden Motive.
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