05-12-2010, 12:39
(05-12-2010, 12:13)Bluter schrieb: auch unstrittige und einvernehmliche Scheidungen sind häufig nicht das was die verwendeten Begriffe suggerieren.
Deswegen wären die 8,6% als Obergrenze zu werten. Zwei Anwälte nimmt man nicht, wenn man sich ganz einig ist. Aber in einigen Fällen nimmt ein Partner den Antrag des Expartners hin, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen und obwohl er brodelt.