05-12-2010, 16:49
Schön, der Kontakt ist wieder hergestellt, das geht in die richtige Richtung. Wie üblich wurde die Mutter nicht von Recht, Vernunft oder Jugendamt gebremst, sondern ist über sich selbst gestolpert, indem sie es überrissen hat.
Nun muss diese Inobhutnahme angegangen werden. Mit welcher Begründung weigert sich der Richter, darüber zu entscheiden, solange das Kind in Obhut von Fremden ist? Das Kind gehört zu den Eltern, in diesem Fall zum Vater und nicht in ein Heim. Warum wird das Heim weiterhin vorgezogen?
Nun muss diese Inobhutnahme angegangen werden. Mit welcher Begründung weigert sich der Richter, darüber zu entscheiden, solange das Kind in Obhut von Fremden ist? Das Kind gehört zu den Eltern, in diesem Fall zum Vater und nicht in ein Heim. Warum wird das Heim weiterhin vorgezogen?