06-12-2010, 14:21
Hallo,
habe mich nach langem Einlesen hier mal angemeldet da ich einen Rat brauche.
Nach gefühlten 100 Jahren Trennungskrieg, haben wir uns jetzt verglichen, Richterspruch steht noch aus.
Ein Teil der Vereinbarung ist, xxx % zahl ich nach Düsseldorfer für mein Kind.
So weit so gut, hab ich kein Problem mit, wie kann ich aber verhindern, dass die Gegenseite in der Zeit bis 18 nachkartet.
d.h. mein Einkommen alle zwei Jahre prüft und mit Abänderungsklagen kommt.
Wäre der Satz:
„von weitergehenden Unterhaltsansprüchen wird im Innenverhältnis freigestellt“
geeignet um mich dahingehend in Sicherheit zu wissen?
Oder gibt es eine bessere (sicherere) Formulierung?
Grüße
IWAN
habe mich nach langem Einlesen hier mal angemeldet da ich einen Rat brauche.
Nach gefühlten 100 Jahren Trennungskrieg, haben wir uns jetzt verglichen, Richterspruch steht noch aus.
Ein Teil der Vereinbarung ist, xxx % zahl ich nach Düsseldorfer für mein Kind.
So weit so gut, hab ich kein Problem mit, wie kann ich aber verhindern, dass die Gegenseite in der Zeit bis 18 nachkartet.
d.h. mein Einkommen alle zwei Jahre prüft und mit Abänderungsklagen kommt.
Wäre der Satz:
„von weitergehenden Unterhaltsansprüchen wird im Innenverhältnis freigestellt“
geeignet um mich dahingehend in Sicherheit zu wissen?
Oder gibt es eine bessere (sicherere) Formulierung?
Grüße
IWAN