06-12-2010, 15:49
(06-12-2010, 15:11)IWAN schrieb: ich hatte nur gedacht, wenn man sich im Innenverhältnis freistellen kann, könne man sich über weitergehende Ansprüche ebenso im Innenverhältnis freistellen. Oder so was in der Richtung...
Es gibt kein Innenverhältnis zwischen den Eltern bei Kindesunterhalt. Ihr beide schuldet den Unterhalt dem Kind und nicht dem jeweils anderen Elternteil. Die Ex macht den Kindesunterhalt "nur" im Namen des Kindes geltend.
Wie hier schon beschrieben, besteht die einzige Möglichkeit für dich, um da rauszukommen in einer vertraglichen Selbstverpflichtung der Mutter, den Barunterhalt (oder Teile davon) für das von ihr betreute Kind selber zu tragen. Das kannst du aber keinesfalls vor Gericht durchsetzen, sondern muss auf Freiwilligkeit der Mutter beruhen. In der Realität natürlich utopisch und was für Diskussionen zur schönen Theorie.
Erzähl doch mal was über deinen Fall. Alter des Kindes, Betreuungssituation, bisherige Verfahren.... Und was ist dein eigentliches Ziel hinsichtlich des Unterhalts? Unterhalt wird immer steigen, je nach Altersstufe und Einkommensgruppe. Diese Steigerungen kannst du nicht vermeiden, es sei denn du steigst aus dem Spiel ganz aus.