06-12-2010, 16:06
Habt ihr eigentlich den vamv-Vorschlag für einen Gesetzestext schon gelesen? Die Mutter soll immer die Alleinsorge haben, der Vater kann dagegen klagen. Die gemeinsame Sorge soll erteilt werden, wenn es dem Kindeswohl entspricht:
"Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht, berücksichtigt das Familiengericht insbesondere, ob
- zu erwarten ist, dass die Eltern künftig zu einer kindeswohldienlichen Kooperation bereit und in der Lage sind,
- die Eltern in der Vergangenheit in der Lage waren, über die Belange des Kindes sachlich zu kommunizieren,
- der antragstellende Elternteil in der Vergangenheit sein Umgangsrecht in kindeswohlgerechter Weise wahrgenommen,
- eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut und regelmäßig Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bezahlt hat
- und ob Umstände vorliegen, die die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts unzumutbar machen."
Die Kommentierung dazu ist auch eine Lachnummer. Leider ernst gemeint und der vamv hat genügend Frauen an entscheidender Stelle zu sitzen, um ihre Ansichten wie in der Vergangenheit durchzusetzen. Wer es sich antun will, hier: http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload..._11_10.pdf
Der Kriterienkatalog ist insoweit ganz lustig, weil diese Massstäbe fürs Kindeswohl dann ja auch für die Mutter gelten müssen. Wenn sie nicht kommunizieren oder kooperieren kann oder will, schadet das dem Kindeswohl, also muss ihr die Sorge entzogen werden.
"Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht, berücksichtigt das Familiengericht insbesondere, ob
- zu erwarten ist, dass die Eltern künftig zu einer kindeswohldienlichen Kooperation bereit und in der Lage sind,
- die Eltern in der Vergangenheit in der Lage waren, über die Belange des Kindes sachlich zu kommunizieren,
- der antragstellende Elternteil in der Vergangenheit sein Umgangsrecht in kindeswohlgerechter Weise wahrgenommen,
- eine tragfähige Beziehung zum Kind aufgebaut und regelmäßig Unterhalt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bezahlt hat
- und ob Umstände vorliegen, die die Ausübung eines gemeinsamen Sorgerechts unzumutbar machen."
Die Kommentierung dazu ist auch eine Lachnummer. Leider ernst gemeint und der vamv hat genügend Frauen an entscheidender Stelle zu sitzen, um ihre Ansichten wie in der Vergangenheit durchzusetzen. Wer es sich antun will, hier: http://www.vamv.de/fileadmin/user_upload..._11_10.pdf
Der Kriterienkatalog ist insoweit ganz lustig, weil diese Massstäbe fürs Kindeswohl dann ja auch für die Mutter gelten müssen. Wenn sie nicht kommunizieren oder kooperieren kann oder will, schadet das dem Kindeswohl, also muss ihr die Sorge entzogen werden.