08-12-2010, 10:35
So denn,
habe ein Schreiben von Exes Anwalt bekommen.
"Sehr geehrter Her XXX,
bekanntlich verteten wir ständig die Interessen Ihrer geschiedenen Ehefrau XXX.
Mit unserem Schreiben vom Datum XXX hatten wir Sie bereits aufgefordert, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen und Einkommensnachweise vorzulegen.
Sie haben es vorgezogen, auf dieses Schreiben nicht zu reagieren.
Ungeachtet dessen besteht Ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegübersendung fort. Denn unserer Mandantin steht aufgrund der nach wie vor erforderlichen Betreuung des gemeinsamen Kindes ein Anspruch auf Nachehelichen-Unterhaltes zu. Bla, Bla, Bla...........
Unterlagen sind innerhalb der Frist von 14 Tagen einzureichen, ansonsten werden wir ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Schritte einleiten"
Wie verfahre ich jetzt ?
Gruß
Schwerter
habe ein Schreiben von Exes Anwalt bekommen.
"Sehr geehrter Her XXX,
bekanntlich verteten wir ständig die Interessen Ihrer geschiedenen Ehefrau XXX.
Mit unserem Schreiben vom Datum XXX hatten wir Sie bereits aufgefordert, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen und Einkommensnachweise vorzulegen.
Sie haben es vorgezogen, auf dieses Schreiben nicht zu reagieren.
Ungeachtet dessen besteht Ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegübersendung fort. Denn unserer Mandantin steht aufgrund der nach wie vor erforderlichen Betreuung des gemeinsamen Kindes ein Anspruch auf Nachehelichen-Unterhaltes zu. Bla, Bla, Bla...........
Unterlagen sind innerhalb der Frist von 14 Tagen einzureichen, ansonsten werden wir ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Schritte einleiten"
Wie verfahre ich jetzt ?
Gruß
Schwerter