08-12-2010, 11:35
(08-12-2010, 11:00)beppo schrieb: Gar nicht antworten ist immer etwas schlecht, da das dann als unwiedersprochen gilt.
Widerspruch und Argumente zählen nur vor Gericht. Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem die Gegenseite hinhält. Eine kurze Nachricht mit "Da keine Begründung für Ehegattenunterhalt vorliegt, entfällt jedweder Auskunftsanspruch. Mit angemessenen Grüssen, Schwerter" geht natürlich immer. Sowas schickt man grundsätzlich am letzten Tag der Frist ab.
Ist der Hausverkauf in die Wege geleitet?