09-12-2010, 11:37
Ich lasse mich ja ungerne von Leuten anpupen, die etwas von mir wollen aber warum fängst du nicht einfach mal mit deiner Liste von Argumenten an?
Ich helfe lieber Leuten, die selbst schon mal anfangen, statt zu rufen:
"Es gibt viel zu tun, fangt schon mal an!"
Man muss dabei auch sicher immer unterscheiden, zwischen den tatsächlichen Gründen und den taktisch eher schädlichen Argumenten.
So sind fast alle Argumente für das Sorgerecht, die eine gewisse Wirkung entfalten gegenüber der Justiz fast immer schädlich, weil die ja gerade eine Wirkung des GSR verhindern wollen.
Mir fallen daher eine Menge Gründe der 2. Kategorie ein, wie z.B.
Die Mutter am Wegzug zu hindern.
Auf den Umgang Einfluss nehmen können.
In Fragen der Erziehung mitwirken.
Auf die Gesundheit des Kindes einfluss nehmen.
etc.
Nur sind das alles Gründe, die dir bei deinem Ansinnen gegenüber der Justiz eher schaden.
Gründe, die mir sinnvoll erscheinen ohne dass die Justiz sie als Argumente dagegen nutzen würden fallen mir eigentlich gar keine ein.
Das GSR nach deutschem Geschmack ist ja ein reines Zustimmungsrecht.
Dafür gibt es keine sinnvollen Gründe.
Ich helfe lieber Leuten, die selbst schon mal anfangen, statt zu rufen:
"Es gibt viel zu tun, fangt schon mal an!"
Man muss dabei auch sicher immer unterscheiden, zwischen den tatsächlichen Gründen und den taktisch eher schädlichen Argumenten.
So sind fast alle Argumente für das Sorgerecht, die eine gewisse Wirkung entfalten gegenüber der Justiz fast immer schädlich, weil die ja gerade eine Wirkung des GSR verhindern wollen.
Mir fallen daher eine Menge Gründe der 2. Kategorie ein, wie z.B.
Die Mutter am Wegzug zu hindern.
Auf den Umgang Einfluss nehmen können.
In Fragen der Erziehung mitwirken.
Auf die Gesundheit des Kindes einfluss nehmen.
etc.
Nur sind das alles Gründe, die dir bei deinem Ansinnen gegenüber der Justiz eher schaden.
Gründe, die mir sinnvoll erscheinen ohne dass die Justiz sie als Argumente dagegen nutzen würden fallen mir eigentlich gar keine ein.
Das GSR nach deutschem Geschmack ist ja ein reines Zustimmungsrecht.
Dafür gibt es keine sinnvollen Gründe.